PKF Expert Info Ausgabe 1/2024
2024-03-12
Neues Aktienrecht: Zwischendividenden bei bestehenden Verlustvorträgen
Ausgangslage
Das revidierte Aktienrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem neuen Art. 675a OR wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausschüttung einer Zwischendividende, d. h. für eine Dividende aus dem Gewinn des laufenden Geschäftsjahrs geschaffen. Neu kennt das Aktienrecht drei Arten von Dividenden: ordentliche, ausserordentliche und Zwischendividenden.