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News • 2020-05-14

PKF Zürich zertifiziert zur Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen

Am 1. Juli 2020 treten Änderungen im Gleichstellungsgesetz sowie die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in Kraft. Diese Verordnung gilt befristet bis zum 30. Juni 2032. 

Die Bestimmungen sehen vor,

  • dass Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchführen müssen,
  • diese Analyse durch eine unabhängige Stelle formell überprüfen lassen müssen und
  • die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ggf. die Aktionärinnen und Aktionäre über das Ergebnis der Analyse informiert werden.

PKF Zürich verfügt über eine zugelassene Revisionsexpertin, welche die Ausbildungspflicht zur Überprüfung solcher Lohngleichheitsanalysen erfüllt und bietet diese Prüfung per sofort an.

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