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Quellensteuerrevision 2021


2020-10-23

Ab dem 1. Januar 2021 treten die umfangreichen gesetzlichen Änderungen aufgrund der Quellensteuerrevision in Kraft. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat diesbezüglich zusammen mit den Kantonen das Kreisschreiben Nr. 45 (KS45) über die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern ausgearbeitet.

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